Novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft (2024)

Novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft (1)

NicoElNino – stock.adobe.com

Mit der Ver­öffent­li­chung der novellierten F-Gase-Ver­ord­nung am 20. Februar 2024 tritt die „Ver­ord­nung (EU) 2024/573“ am 11. März 2024 in Kraft.

Nach langen Verhandlungen über die Novelle der F-Gase-Verordnung waren die Inhalte der Verordnung schon seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bekannt, es fehlte aber noch die am 20. Februar 2024 erfolgte Veröffentlichung der „Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014“ im Amtsblatt der Europäischen Union (zum Download der Verordnung).

Eine Umsetzung in nationales Recht ist nur in Details erforderlich; die Verordnung (EU) 2024/573 hat in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit. Eine der wenigen Ausnahmen sind laut dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) die Vorgaben für Zertifizierungsprogramme im Umgang mit F-Gasen und (neu!) alternativen Kältemitteln. Mit der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten nun ein Jahr Zeit.

Insgesamt werden laut der EU-Kommission durch die neuen Regeln bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden. Zum Vergleich: Nach ersten Berechnungen lagen Deutschlands gesamte Treibhausgasemissionen im Jahr 2023 bei etwa 673 Mio. t CO2e.

Kernpunkte der Verordnung

Kernpunkte der F-Gase-Verordnung sind der F-Gase-Phase-down (AnhangVII ab Seite 67) – die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU neu auf den Markt kommen dürfen – und Verbote des Inverkehrbringens. Letztere finden sich im AnhangIV (ab Seite 54); sie variieren bzgl. des Inkrafttretens je nach Anwendung und Treibhauseffekt des verwendeten Kältemittels.

Ehrgeizigere Ziele: Das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW-Ausstieg) wird verschärft. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Ab 2025 wird die von der Kommission jährlich zugeteilte HFKW-Quote 3 Euro pro Tonne CO2e kosten.

Einschränkung der Verwendung auf Grundlage bewährter Verfahren: Es werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase in neuen Geräten nur dann verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden:
• So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
• In Mittelspannungsschaltanlagen kam zum Beispiel üblicherweise Schwefelhexafluorid (SF6), das weltweit stärkste Treibhausgas, zum Einsatz. Die neuen Beschränkungen werden von 2025 bis 2035 gelten, je nachdem, wie schnell bei den jeweiligen Geräten auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden kann.

Erzielung positiver Auswirkungen auf globaler Ebene: Neben der Förderung der Märkte für klimafreundliche Geräte wird durch ein Ausfuhrverbot sichergestellt, dass veraltete Geräte, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen und die in der EU nicht verkauft werden dürfen, auch nicht in andere Länder der Welt ausgeführt werden dürfen.

Senkung der Kosten für Verbraucher: Mit der Expansion des Markts für klimafreundliche Geräte dürften auch die Preise sinken. Darüber hinaus verursachen solche Geräte zumeist geringere Betriebskosten, sodass auch die Lebenszykluskosten sinken können.

Einige Aspekte der Verordnung sind laut VDKF aber nach wie vor nicht endgültig geklärt. Dies betreffe unter anderem die Ausnahmen im Anhang IV, die den weiteren Einsatz von F-Gasen erlauben, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.

„DUH: Ohne Umwege auf natürliche Alternativen setzen“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss der überarbeiteten Regulierung zur Verwendung fluorierter Gase als wichtigen Schritt für klimafreundliche Kältetechnik und Wärmepumpen. Von der Bundesregierung fordert die DUH von der Bundesregierung nun „die rasche Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht sowie eine Anpassung von Förderprogrammen und Ausschreibungen etwa im Bereich der Gebäudewärme oder beim Ausbau erneuerbarer Energien“.

Zugleich hat die DUH vor Ersatzstoffen mit hohen Umwelt- und Gesundheitsrisiken gewarnt. Beim Umstieg sei es entscheidend, ohne Umwege auf natürliche Alternativen zu setzen. Da fluorierte Kältemittel mit geringerem Treibhausgaspotential weiterhin erlaubt seien, besteht die Gefahr, dass Ersatzstoffe auf den Markt strömen, die zur Chemikaliengruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gehören.

Allgemein zeichnen sich PFAS-Chemikalien dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch ⁠PFC⁠ abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten eingesetzt und kommen in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz.

Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen. PFAS sind menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden.■
Quelle: EU-Kommission, Amtsblatt der EU, VDKF, DUH / jv

Im Kontext:
Heizungs-Hammer: thermondo verkauft keine Gas-Heizungen mehr
Rekordabsatz: 2023 wurden 1,3 Mio. Wärmeerzeuger verkauft
CO2-Emissionen beim Heizen in 20 Jahren nur 12 % gesunken
Kältemittel: BDH begrüßt Trilog-Einigung zum F-Gase-Ausstieg
BDH zu Bericht über PFAS-Chemikalien in Wärmepumpen

Novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft (2024)

FAQs

Wann kommt die neue F-Gas Verordnung? ›

Aktuelles. 11.03.2024: Die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 11. März 2024 in Kraft getreten.

Werden F-Gase verboten? ›

Der Ausstieg aus den F-Gasen wird durch einen verschärften Phase-down nun deutlich beschleunigt. In der EU-Verordnung von 2015 wurde der Phase-down bis 2032 festgelegt. Dieser wird mit der neuen Verordnung noch einmal verschärft und bis 2050 fortgeschrieben mit dem Verbot aller F-Gase.

Wann wird R410A verboten? ›

R 410A kann als Kältemittel zumindest bis zum Jahr 2025 ohne Einschränkung verwendet werden, wird aber aufgrund der zunehmenden Mengenbeschränkungen in den nächsten Jahren weniger leicht erhältlich sein und voraussichtlich deutlich teurer werden.

Welche Kältemittel ab 2025 verboten? ›

Januar 2025 ist die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP ≥ 2 500 zur Instandhaltung oder Wartung von Kälteanlagen jeglicher Art verboten (Ausnahmen: Militär und Anwendungen mit t0 < ‑50°C). Ausnahmen betreffen hier die Verwendung von recyceltem und aufbereitetem Kältemittel bis 01.01.2030.

Welches Kältemittel für Wärmepumpen wird verboten? ›

Wärmepumpen, in denen teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel verwendet werden, sind seit 2015 von der Mengenbeschränkung dieser Stoffe durch die F-Gas-Verordnung betroffen.

Welche Kältemittel sind ab 2027 verboten? ›

Ab 2027 sollen F-Gase mit einem Treibhausgaspotenzial von über 150 verboten werden. Das bedeutet, dass ein Kilogramm dieses Kältemittels über 100 Jahre etwa 150-mal wirksamer als ein Kilogramm CO2 ist.

Warum werden Wärmepumpen verboten? ›

Das EU-Verbot von Kältemitteln betrifft Wärmepumpen, deren synthetische Kältemittel F-Gase enthalten. Der Verkauf soll schrittweise eingeschränkt bzw. verboten werden, um klimafreundliche Alternativen mit natürlichen Kältemitteln zu fördern. Demnach dürfen Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten.

Welche Kältemittel sind zukunftssicher? ›

Seit dem Jahr 2020 gilt ein maximal zulässiger GWP-Wert von 2.500. Die F-Gas-V wird in der näheren Zukunft dazu führen, dass natürliche Kältemittel wie Propan (R290), Ammoniak oder CO2 als nachhaltige und zukunftssichere Alternative mehr und mehr in den Fokus der Hersteller rücken.

Wie lange ist R32 noch erlaubt? ›

Zudem ist es sehr sicher im Betrieb – R32 fällt in die Sicherheitsklasse A2L nach ISO 817 (geringe Toxizität, geringe Brennbarkeit). Auch für die Zukunft ist R32 gut aufgestellt: Die sogenannte F-Gase-Verordnung der EU legte 2014 fest, dass Kältemittel in Neuanlagen ab 2025 ein maximales GWP von 750 haben dürfen.

Kann man Kältemittel in Wärmepumpen austauschen? ›

Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass bereits installierte Wärmepumpen mit dem Kältemittel R410A in Zukunft nicht mehr betrieben, gewartet und nachgefüllt werden dürfen. Eine nachträgliche Umrüstung einer Wärmepumpe auf ein anderes Kältemittel ist technisch nicht möglich und auch nicht notwendig.

Kann R410A durch R32 ersetzt werden? ›

Als direktes Ersatz-Kältemittel für ein R410A-System verfügt R32 über eine etwa 10 % höhere Leistung. Daher liefert ein neues System, das für R32 gebaut wurde, eine höhere Kälteleistung oder benötigt nur Verdichter mit kleineren Hubvolunmina, um die gleiche Leistung zu erzielen.

Welche Kältemittel werden in der EU verboten? ›

Fluorierte Kältemittel, die etwa in Wärmepumpen zu finden sind, werden im EU-Raum ab 2027 schrittweise verboten. Die Schweiz wird das Verbot ebenfalls übernehmen. Bereits installierte oder bis zum Verbot gekaufte Wärmepumpen dürfen ohne Einschränkung weiterbetrieben werden.

Sind in Wärmepumpen F-Gase? ›

Für Wärmepumpen kommen derzeit hauptsächlich künstlich hergestellte Kältemittel zum Einsatz, die meisten davon sind teilhalogenisierte Kohlenwasserstoffe (HFKW, F-Gase).

Was ist das beste Kältemittel für Wärmepumpen? ›

Momentan sind das natürliche Kältemittel R290 (Propan) sowie das synthetische R32 wohl die beste Wahl aus allen Stoffen. Das umweltschonende R290 wird durch den Staat besonders gefördert und auch das synthetische R32 wird durch seinen vergleichsweise geringen GWP-Wert auch nach 2025 für Wärmepumpen zulässig sein.

Welche F-Gase werden verboten? ›

Inverkehrbringungsverbot von:
  • Split Klima- und Wärmepumpensysteme mit einer Leistung größer als 12 kW mit F-Gasen GWP > 750. ...
  • Split Air-to-Air Klima- und Wärmepumpensysteme mit einer Leistung bis zu 12 kW mit F-Gasen GWP > 150.

Wann wird SF6 verboten? ›

Während die jüngste F-Gase-Verordnung der Europäischen Union ein Verbot von SF6 erst sukzessive (nach Spannungsebene) bis 2032 vorsieht, werden aktuelle Entwicklungen in der Sustainable-Finance- Gesetzgebung die Verwendung von SF6 vermutlich bereits ab 2024 betriebswirtschaftlich nicht länger honorieren.

Welche Kältemittel will die EU verbieten? ›

EU-Verbot Kältemittel für Wärmepumpen: Das bedeutet die F-Gas-Verordnung. Mit der neuen F-Gas-Verordnung, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist, kommt ein EU-Verbot für Kältemittel. Auch Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln, die F-Gase enthalten, sind ab 2032 davon betroffen.

References

Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Carlyn Walter

Last Updated:

Views: 5485

Rating: 5 / 5 (50 voted)

Reviews: 81% of readers found this page helpful

Author information

Name: Carlyn Walter

Birthday: 1996-01-03

Address: Suite 452 40815 Denyse Extensions, Sengermouth, OR 42374

Phone: +8501809515404

Job: Manufacturing Technician

Hobby: Table tennis, Archery, Vacation, Metal detecting, Yo-yoing, Crocheting, Creative writing

Introduction: My name is Carlyn Walter, I am a lively, glamorous, healthy, clean, powerful, calm, combative person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.